Kommissionsgeschäft – bei einem Verkauf im Hintergrund bleiben und schnell neue Märkte erschliessen.

Mittels eines Kommissionsgeschäft können Sie beim Verkauf von beispielsweise Waren oder Wertpapieren im Hintergrund bleiben und schnell neue Absatzmärkte erschliessen. Wir beraten Sie dabei auch zu Fragen der Steueroptimierung. 

Kommissionsgeschäft

Es gibt Situationen, in denen Sie beispielsweise bei einem Verkauf von Waren oder Wertpapieren aus Diskretionsgründen nicht mit Ihrem Namen bzw. dem Ihres Unternehmens gegen aussen auftreten und daher im Hintergrund bleiben wollen. In einem solchen Fall können wir für Sie einspringen und den Vertrag auf unseren Namen aber auf Ihre Rechnung abschliessen.

Zudem profitieren Sie von vorhandenen Marktzugängen und Marktkenntnissen für spezifische Märkte, was Ihnen dabei hilft, Ihren Absatzmarkt schnell zu erweitern. Wir haben eine langjährige Erfahrung in der Durchführung von Kommissionsverkäufen und beraten Sie gerne dazu, auch was die steuerlichen Aspekte angeht.

Ihr Bedarf

  • Bei einem Verkauf gegen aussen im Hintergrund bleiben
  • Zu geringe Kenntnisse eines bestimmten Marktes
  • Administrative Entlastungen
  • Steuerliche Belastung reduzieren

Unser Angebot

  • Wir treten gegen aussen in Ihrem Namen auf
  • Erfahrung in der Durchführung von Kommissionsgeschäften
  • Spezifische Marktkenntnisse und Marktzugänge
  • Steueroptimierung
  • Diskretion

Kontakt

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein erstes Gespräch.

Kommissionsgeschäft-Know-How

Grundlage

Wenn eine Person (Kommissionär) gewerbsmässig Ware auf Rechnung eines anderen (Kommittenten) in eigenem Namen verkauft, dann liegt ein Kommissionsgeschäft (Kommissionsvertrag) vor.

Provision

Der Kommissionär ist verpflichtet seinem Auftraggeber (Kommittenten) eine Provision für den Verkauf der Waren bzw. die Abwicklung des Geschäfts sowie eine Aufwandsentschädigung zu bezahlen.

Vertretungsverhältnis

Der Kommissionär tritt im eigenen Namen aber auf Rechnung des Kommittenten auf. Im Innenverhältnis zwischen Kommissionär und Kommittent liegt eine indirekte Stellvertretung vor.