Kommissionsgeschäft-Know-How
Grundlage
Wenn eine Person (Kommissionär) gewerbsmässig Ware auf Rechnung eines anderen (Kommittenten) in eigenem Namen verkauft, dann liegt ein Kommissionsgeschäft (Kommissionsvertrag) vor.
Provision
Der Kommissionär ist verpflichtet seinem Auftraggeber (Kommittenten) eine Provision für den Verkauf der Waren bzw. die Abwicklung des Geschäfts sowie eine Aufwandsentschädigung zu bezahlen.
Vertretungsverhältnis
Der Kommissionär tritt im eigenen Namen aber auf Rechnung des Kommittenten auf. Im Innenverhältnis zwischen Kommissionär und Kommittent liegt eine indirekte Stellvertretung vor.