Durchführung und Begleitung bei der Liquidation oder dem Konkurs Ihres Unternehmens

Falls Sie Ihr Unternehmen auflösen wollen oder müssen, übernehmen wir für Sie die Liquidation Ihrer Gesellschaft. Wir beraten Sie auch dazu, wie Sie Ihr Wissen und Know-How weiterhin und gewinnbringend in den Wirtschaftskreislauf einbringen können. 

Liquidation + Konkurs

Die Auflösung Ihrer Gesellschaften kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden, auch aus unfreiwilligen wie aufgrund eines Konkurs infolge einer Insolvenz. In solchen Fällen können Sie uns mit dem Mandat einer Liquidatorin betrauen. Wir übernehmen für Sie dann die Federführung bei der Liquidation Ihrer Gesellschaft. Dazu werden wir als bevollmächtigter Liquidator in das Handelsregister eingetragen und wickeln alle Schritte zuverlässig und regelkonform ab. Während dieses Prozesses sind wir selbstverständlich verpflichtet, die Interessen Ihrer Gesellschaft zu wahren. Wir beraten Sie auch gerne zu Möglichkeit zur Gestaltung Ihrer geschäftlichen Zukunft, damit Sie Ihr Wissen und Know-How weiterhin und gewinnbringend in den Wirtschaftskreislauf einbringen können.

Ihr Bedarf

  • Sie wollen bzw. müssen Ihr Unternehmen liquidieren
  • Fundierte Beratung zur Liquidation bzw. zum Konkurs
  • Begleitung während des Prozesses der Liquidation bzw. des Konkurses

Unser Angebot

  • Planung der Liquidation
  • Aufnahme des aktuellen Bestandes
  • Empfehlung für optimale Verwertung und Tilgung der Schulden
  • Vorschlag für Verteilung des Ergebnisses
  • Obige Schritte ggf. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Kontakt

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein erstes Gespräch.

Liquidations-Know-How

Bestandsaufnahme

Nach der Erfassung der veräusserbaren Werte wird eine Eröffnungsbilanz zur Liquidation erstellt. Es folgt ein dreimaliger Schuldenaufruf im Schweizerischen Handelsblatt, der allen potentiellen Gläubigern die Möglichkeit gibt, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Verwertung, Tilgung, Verteilung

Falls möglich, steht der Verkauf, die Versteigerung oder die Auslagerung in eine Auffanggesellschaft im Vordergrund. Falls dies nicht möglich ist, erfolgt die Abwicklung laufender Geschäfte, die Beendigung von Dauerschuldverhältnissen und die Einforderung aller offenen Posten. Eine Liquidations-Schlussbilanz sowie der Schlussbericht werden nach erfolgreicher Beendigung der Verwertung erstellt. Danach erfolgt die Verteilung.

Löschung

Mit der Auszahlung der Liquidationserlöse ist die Liquidation der Gesellschaft fast abgeschlossen. Die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgt schliesslich durch das Handelsregisteramt.