Verwaltungs­rats­mandat rein juristisch oder mit strategischer Funktion

Für Ihr Unternehmen übernehmen wir ein Verwaltungsratsmandat mit rein juristischer Funktion oder zusätzlich mit strategischen Funktionen im Dienste Ihres Unternehmens. 

Verwaltungs­rats­mandate

Nach Schweizer Recht muss eine in der Schweiz gegründete Aktiengesellschaft (AG) durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden. Wir können für Ihr Unternehmen dieses Mandat übernehmen und als Ihre Vertretung agieren.

Zudem können wir Ihnen nebst der rein juristischen Vertretung auch im strategischen Bereich zur Seite stehen, um zum langfristigen Erfolg des Unternehmens beizutragen. Wir übernehmen insbesondere Verwaltungsratsmandate mit dem Fokus auf die finanzielle Führung und die strategischen Prozesse bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU). In der Person von Pius O. Gasser verfügen wir dafür über eine kompetente, engagierte und erfahrene Führungs­persönlichkeit. Er wird Sie dabei unterstützen, für eine erfolgreiche Zukunft Ihres Unternehmens, die richtigen strategischen Entscheide zu treffen.

Finanzielle Führung

Eine funktionierende Finanzkontrolle sowie eine angemessene Finanzplanung bilden die Grundlage zur realistischen Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage Ihres Unternehmens. Dazu wird ein zu Ihrem Unternehmen passend ausgestaltetes Finanz- und Rechnungswesen benötigt. Wir unterstützen Sie dabei, ein wirksames Führungsinstrument (MIS) zu erarbeiten und einzuführen.

Strategische Führung

Eine langfristige strategische Planung hält Ihr Unternehmen auf Kurs. Auf der Grundlage der für Ihr Unternehmen relevanten Märkte, Kunden, Konkurrenten, Stärken, Schwächen, Prognosen und Trends erarbeiten wir zusammen mit Ihrer Geschäftsleitung konkrete, operativ umsetzbare Prozesse, um Ihre Ziele möglichst effizient zu erreichen.

Ihr Bedarf

  • Entwicklung von wirksamen Visionen und Strategien
  • Know-How in den Bereichen finanzielle Führung und Strategieprozess
  • Managementerfahrung
  • Coach für Ihre Geschäftsleitung/CEO
  • Neue Impulse
  • Durchsetzung auf operativer Ebene
  • Loyalität dem Unternehmen gegenüber
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Unser Angebot

  • Erfahrene, kompetente Führungspersönlichkeit
  • Ausgeprägtes persönliches Engagement
  • Erfahrung in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen sowie Strategieentwicklung
  • Identifizierung von Schwachstellen und Aufzeigen von Lösungsansätzen
  • Umfangreiche Verwaltungsratspraxis
  • Hohe soziale Kompetenz
  • Durchsetzungsstärke, Diskretion, Seriosität
  • Identifikation mit Ihrem Unternehmen

Kontakt

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein erstes Gespräch.

Verwaltungsrats-Know-How

Funktion

In einer Aktiengesellschaft (AG) nach Schweizer Recht ist der Verwaltungsrat das oberste Exekutivorgan. Ihm obliegt die Führung der Geschäfte soweit nicht die Generalversammlung der Aktionäre zuständig ist. Der Verwaltungsrat nach Schweizer Recht ist damit dem “board of directors” im anglo-amerikanischen Raum vergleichbar. Jedes Mitglied des Verwaltungsrats ist für den Schaden, den es durch absichtliche oder fahrlässige Pflichtverletzung verursacht, haftbar.

Verhältnis VR–GL

Im Gegensatz zum Aufsichtsrat in Deutschland und Österreich ist der Verwaltungsrat (VR) in der Schweiz nicht nur Aufsichtsorgan, sondern gleichzeitig für die Oberleitung der Gesellschaft verantwortlich (in Deutschland und Österreich ist dafür der Vorstand zuständig). Eine Geschäftsleitung (GL) kann eingesetzt werden, muss aber nicht.

Verwaltungs­rats­präsident

Der Präsident wird vom Verwaltungs­rat selbst gewählt soweit die Statuten seine Wahl nicht der General­versammlung übertragen. Er ist “primus inter pares”. Seine Befugnisse entsprechen denjenigen jedes anderen VR-Mitgliedes. Lediglich bei Abstimmungen kommt ihm der Stich­entscheid zu.